Säugling stirbt nach heftigem Schütteln: Landet der Vater in einer Psycho-Klinik?

Von Christopher Hirsch

Neubrandenburg - Im Prozess gegen einen 30-Jährigen wegen des Todes seines elf Wochen alten Sohnes hat das Landgericht Neubrandenburg die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage ausgeschlossen.

Bis Mitte März sind am Landgericht Neubrandenburg drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. (Archivbild)
Bis Mitte März sind am Landgericht Neubrandenburg drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. (Archivbild)  © Jens Büttner/dpa

Der Vorsitzende Richter begründete dies zum Prozessauftakt damit, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum stehe.

Laut Anklage hat der Vater seinen Sohn für etwa eine halbe Minute heftig geschüttelt, ohne den Kopf zu stützen.

Danach habe er das Kind in einen Baby-Autositz gelegt und diesen so heftig gewippt, dass der Oberkörper immer wieder abgehoben und ungebremst in die Sitzfläche gefallen sei.

Der Junge starb in einer Klinik wegen Hirnschwellung. Laut einer Mitteilung des Landgerichts Neubrandenburg von Mitte Januar ist der 30-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Bis Mitte März sind insgesamt vier Termine angesetzt.

Titelfoto: Jens Büttner/dpa

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