Nach Mord an Lehrerin auf A9 - So lautet das Urteil für die Angeklagten

Potsdam - Im Prozess um eine getötete Lehrerin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Die zwei Tatverdächtigen mussten sich am Freitag vor dem Landgericht in Potsdam verantworten. (Archivbild)
Die zwei Tatverdächtigen mussten sich am Freitag vor dem Landgericht in Potsdam verantworten. (Archivbild)  © Soeren Stache/dpa

Das erklärte der Vorsitzende Richter im Landgericht in Potsdam. Bei dem ehemaligen Partner der Getöteten stellte die Kammer außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Den zwei deutschen Männern wird zudem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 bei Brück südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt wurden ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad.

Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und danach erschossen wurde.

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Das Gericht begründete den Unterschied im Strafmaß darin, dass der Ex-Partner der geistige Urheber der Tat gewesen sei. Er sei letztlich derjenige, der im Sorgerechtsstreit vom Tod der Frau profitiert habe. "Es gab eine Vielzahl von unmissverständlichen Drohungen", führte der Richter in der Urteilsbegründung aus.

Sein ehemaliger Schulfreund sei lediglich die ausführende Hand gewesen, der die Tat aus falsch verstandener Freundschaft begangen habe.

Die Einlassungen der beiden seien an den entscheidenden Stellen nicht glaubhaft gewesen, betonte der Richter.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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