Messer-Mord an Stieftochter (†14): 44-Jähriger wandert in den Knast

Von Wilhelm Pischke

Cottbus - Nach dem Tod einer 14-Jährigen in Guben ist der Stiefvater wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Die Kammer sah bei dem 44-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.
Die Kammer sah bei dem 44-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.  © Patrick Pleul/dpa

Die Kammer am Landgericht in Cottbus ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Der Mann werde nun vorerst in einer solchen Einrichtung untergebracht. Sollten die Voraussetzungen für die Unterbringung wegfallen, werde der 44-Jährige in eine normale Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellt, erklärte der Sprecher.

Der 44-jährige deutsche Staatsbürger soll im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem Messer tödlich verletzt haben. Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich.

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Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten. Seitdem saß der Mann in Untersuchungshaft.

Die Kammer sah bei dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Daher sei es nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gekommen, wie sie bei Mordfällen recht häufig ist.

Teile des Verfahrens liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil und die Urteilsbegründung waren am Mittwoch öffentlich. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

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