Freispruch oder Haft: Wird die Berufung der Klimaaktivisten Erfolg haben?
Cottbus - Das Berufungsverfahren gegen zwei Kohlekraftgegner, die an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilgenommen haben sollen, geht am Mittwoch zu Ende.
Vor dem Landgericht Cottbus (9 Uhr) wird eine Entscheidung erwartet. Die Gruppe "Unfreiwillige Feuerwehr" hat zuvor (8.30 Uhr) eine Kundgebung angekündigt.
Die Frau und der Mann sollen im September 2022 mit 18 anderen Klimaaktivisten auf das Gelände des Kraftwerks eingedrungen sein, sich an Gleise festgekettet und Förderanlagen besetzt haben.
Der Energiekonzern Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Unternehmen gab laut Gericht einen Schaden in Höhe von etwa drei Millionen Euro an. Anders als die anderen Kohlekraftgegner sollen sich der Mann und die Frau geweigert haben, ihre Namen zu nennen. Aus diesem Grund saßen sie knapp drei Monate in Untersuchungshaft.
Die Frau und der Mann waren im November 2022 vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe.
Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihren Vorwürfen, die Verteidigung forderte Freispruch für beide.
Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa