Familie in Rangsdorf soll Haus abreißen: Bundesgerichtshof verhandelt
Potsdam/Karlsruhe - Eine Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt nun ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof.
Der BGH in Karlsruhe nimmt sich des Streits um ihr Grundstück südlich von Berlin an. Das Gericht habe die Revision des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, erklärte ein BGH-Sprecher am Dienstag. Eine mündliche Verhandlung werde aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr stattfinden.
Der Anwalt der Familie hatte die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil er Rechtsfehler sah.
Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut.
2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.
Familie soll für Fehler zur Kasse gebeten werden
Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse.
Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Das OLG hatte keine Revision zugelassen.
Die Frist zur Räumung war zuletzt um zwei Monate verlängert worden.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa