Familie aus Rangsdorf wehrt sich: Kein Abriss ohne das höchste Urteil
Potsdam/Karlsruhe - Die Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Nach einem Bericht der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" vom Wochenende hat der Anwalt der Familie die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil es Rechtsfehler enthalte.
Ein BGH-Sprecher bestätigte am Montag, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingegangen sei (Az.: V ZR 153/23).
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut.
2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein knapp 100 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurückforderte.
Familie soll auch noch für Fehler bezahlen
Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse.
Außerdem soll die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Das heißt, in rund vier Monaten müsste die Familie ihr Haus abgerissen haben und wegziehen.
Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Nun hofft die Familie, durch eine andere Einschätzung beim höchsten deutschen Zivilgericht noch eine Chance zu bekommen.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa