Zutritt zu Damenumkleide tabu: Transfrau verklagt McDonald's
Berlin - McDonald's wird von einer Transfrau angeklagt, weil ihr der Zugang zur Mitarbeiter-Umkleide in Berlin verweigert wurde.
Kylie arbeitet seit vier Jahren in der McDonald's-Filiale im Hauptbahnhof. Ihre Transidentität lebte sie bisweilen lediglich an Wochenenden auf Dragqueen-Partys aus, wie die Berliner Zeitung zuvor berichtete.
Schließlich habe sich Kylie dazu entschieden, ihre Transsexualität nicht länger vor ihren Kollegen verheimlichen zu wollen. So teilte sie ihren Mitarbeitern dem Bericht zufolge mit, dass sie von nun an mit dem Namen Kylie angesprochen werden und in Zukunft die McDonald's-Frauenuniform tragen möchte.
Eines Tages sei sie schließlich mit einer muslimischen Mitarbeiterin in einen Streit geraten, weil diese den Umkleideraum nicht mit der Transfrau habe teilen wollen. Laut der Anwältin der Klägerin soll die Mitarbeiterin Kylie aufgefordert haben, die Damenumkleidekabine zu verlassen und diese auch künftig nicht aufzusuchen.
Dies wollte sich die aus Libyen stammende Transfrau nicht gefallen lassen und zog vor das Arbeitsgericht. Für ihre Anwältin sei dies ein eindeutiger Fall von Diskriminierung. Denn nach diesem Vorfall sei Kylie nur noch eine Abstellkammer als Umkleideort zur Verfügung gestellt worden.
Transfrau: Schadensersatz reicht nicht
Widersprüchlich: Die Anwältin des Fast-Food-Riesen gab bei einem Gütertermin am gestrigen Dienstag an, dass "die Klägerin ihrem Vorgesetzten zu keinem Zeitpunkt [mitteilte], dass sie ab jetzt eine Frau ist."
Kylie ist wegen gesundheitlicher Probleme vorerst mehrere Monate als Arbeitskraft ausgefallen. Gekündigt habe sie nicht und will nun bald wieder in der besagten Filiale am Hauptbahnhof arbeiten.
Mit einer angestrebten Schadensersatzzahlung in Höhe von 8000 Euro möchte sich die Klägerin nicht zufriedengeben. Sie wünscht sich eine langfristige Lösung - und zwar die Möglichkeit, die Damenumkleide benutzen zu dürfen.
McDonald's habe der Zahlung zunächst zugestimmt, diese dann wieder zurückgezogen und "Falschbehauptungen der Klägerin" verwiesen.
Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa