Wollten sie Schulden mit Pistole und Machete eintreiben? Clan-Mitglied streitet es ab

Berlin - Weil sie mit Pistole und Machete bewaffnet die Zahlung angeblicher Spielschulden gefordert haben sollen, stehen zwei Männer aus dem Clan-Milieu vor dem Berliner Landgericht.

Mitangeklagt im Prozess vor dem Landgericht Berlin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ist ein 43-Jähriger. Zudem wird einer 30-Jährigen Beihilfe vorgeworfen. (Archivbild)
Mitangeklagt im Prozess vor dem Landgericht Berlin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ist ein 43-Jähriger. Zudem wird einer 30-Jährigen Beihilfe vorgeworfen. (Archivbild)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Ein 48-Jähriger hat zu Prozessbeginn am Mittwoch die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe den 32-Jährigen nicht bedroht, erklärte der Angeklagte. "Wir haben geredet und uns geeinigt, er hat sich entschuldigt, dann haben wir uns die Hand gegeben."

Mitangeklagt im Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ist ein 43-Jähriger. Zudem wird einer 30-Jährigen Beihilfe vorgeworfen.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einer Schießerei in Berlin-Kreuzberg in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 auf dem Hinterhof einer Spielhalle. Der 32-Jährige, ein in Berlin lebender Italiener, hatte das Feuer eröffnet und drei Männer getroffen, darunter die beiden nun angeklagten Männer. Auch der 32-Jährige wurde durch einen Schuss verletzt.

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Der 32-Jährige berief sich in seinem Prozess vor zwei Jahren auf Notwehr. Er sei geschlagen, mit Waffen bedroht und zur Zahlung angeblicher Schulden in Höhe von 4000 Euro nach einer Pokerrunde einige Zeit zuvor aufgefordert worden, erklärte er. Die Waffe habe er gezogen, weil er keine andere Chance gesehen habe.

Angeklagter wollte angeblich nur mit dem "Italiener" reden

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann in zwei Fällen in "entschuldigendem Notstand" gehandelt haben könnte. Im Fall des 43-Jährigen wurde er allerdings wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Dieser Mann sei nicht bewaffnet gewesen und habe weglaufen wollen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 48-Jährige, der laut Anklagebehörde dem kriminellen Milieu arabischstämmiger Großfamilien zuzuordnen ist, erklärte weiter, eine Erpressung sei nicht beabsichtigt gewesen und nicht erfolgt.

Er habe mit dem "Italiener" reden wollen, weil dieser trotz "Pokerschulden bei anderen Leuten" erneut gespielt habe.

Die beiden Mitangeklagten hätten von dem Gespräch nichts gewusst. Als sie sich auf den Heimweg begeben wollten, habe der 32-Jährige plötzlich das Feuer eröffnet. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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