"Wie eine Sucht": Urteil gegen Berliner Polizist wegen Kinderpornos gefallen
Berlin - Ein Berliner Polizist ist in einem Prozess um Kinderpornografie zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 57-Jährigen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien schuldig.
In einem Fall habe er Kinderpornografie zugänglich gemacht. Der seit Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendierte Mann soll zudem sechs Beratungsgespräche bei einer Therapieeinrichtung absolvieren. Außerdem soll er für vier Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt werden.
Der Angeklagte habe im Mai 2022 über eine Suchmaschine eine kinderpornografische Datei hochgeladen, so das Gericht. Im Juni 2023 seien bei einer Durchsuchung in der Wohnung des 57-Jährigen diverse Datenträger mit illegalem Material sichergestellt worden.
"Es sind erhebliche Taten, ein erheblicher Umfang", sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte sei sich seit längerer Zeit seiner pädophilen Neigung bewusst. Es sei ihm möglich gewesen, Hilfe durch eine Therapie zu suchen.
Polizist blendete aus, dass hinter Kinderbildern sexueller Missbrauch stand
Der suspendierte Polizeiobermeister hatte gestanden. Er habe "beim Stöbern im Internet ein Bild gefunden, dann wurde es mehr, wie eine Sucht". Ein Interesse an Kinderpornografie habe sich bei ihm "über die Jahre entwickelt". Zu den Taten sei es gekommen, weil er schließlich "alle Vorsätze außer Acht gelassen" habe. Dass hinter jedem der Bilder sexueller Missbrauch steht, habe er "ausgeblendet".
Zu dem Verfahren gegen den Polizisten war es nach einem Hinweis aus den USA gekommen. Beamte stellten laut Anklage über 3000 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos sicher.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung plädiert.
Der Angeklagte, der seit 30 Jahren im mittleren Dienst tätig sei, würde bei einer Strafe nicht über einem Jahr die Chance bekommen, seinen Dienst fortzusetzen, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa