Weihnachtsbaum-Spitze abgesägt: Klima-Kleberin (23) muss zahlen

Berlin - Nach dem Absägen der Spitze des Weihnachtsbaums am Brandenburger Tor in Berlin ist eine Klima-Aktivistin der "Letzten Generation" zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Da war die Spitze des Weihnachtsbaums ab: Mit ihrer Aktion wollten Klima-Aktivisten im vergangenen Jahr ein Zeichen setzen. (Archivbild)
Da war die Spitze des Weihnachtsbaums ab: Mit ihrer Aktion wollten Klima-Aktivisten im vergangenen Jahr ein Zeichen setzen. (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 23-Jährige am Donnerstag der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig.

Bei der Aktion der Gruppe Letzte Generation sei vom Baum etwa ein Meter abgesägt und die Lichterkette beschädigt worden.

Auf einen rechtfertigenden Notstand könne sich die Angeklagte nicht berufen. Eine solche Aktion sei kein geeignetes Mittel, um die Politik zu veranlassen, andere Maßnahmen zu ergreifen.

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Die Studentin aus Wolfenbüttel und eine weitere Frau hatten sich am 21. Dezember vorigen Jahres gegen 9.16 Uhr mit einer Hebebühne zur Spitze der 15 Meter hohen Nordmanntanne fahren lassen.

Während sich die Begleiterin der 23-Jährigen mit einer Säge an dem Baum zu schaffen machte, habe die Angeklagte ein Transparent ausgerollt.

Das Absägen sei "im bewussten und gewollten Zusammenwirken" geschehen, hieß es in der Anklage. Gegen die andere Frau wird gesondern ermittelt.

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Auf dem Plakat der Klimaspitze war zu lesen: "Das ist nur die Spitze des Weihnachtsbaums." (Archivbild)
Auf dem Plakat der Klimaspitze war zu lesen: "Das ist nur die Spitze des Weihnachtsbaums." (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

"Das ist nur die Spitze eines Weihnachtsbaums", zitierte die 23-Jährige im Prozess die Worte auf dem damals von ihnen an der Hebebühne angebrachten Plakat.

Es sei ein friedlicher Protest gewesen - "die Regierung schafft es nicht, gegen die Klimakatastrophe vorzugehen".

Die Angeklagte hatte Freispruch verlangt. Es habe ein rechtfertigender Notstand vorgelegen.

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Das Gericht folgte mit der verhängten Strafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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