Muss "Köpi 137" geräumt werden? Gericht hat entschieden
Von Marion van der Kraats und Andreas Rabenstein
Berlin - Das linksalternative Wohnprojekt "Köpi 137" darf in seinem Gebäude in Berlin-Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen.
Die fristlose Kündigung des Unternehmens vom Juni 2023 sei nicht wirksam, weil den Bewohnern keine Frist zur Behebung von Mängeln etwa beim Thema Einsturzgefahr eingeräumt wurde, begründete Richter Jürgen Reichel das Urteil.
Zudem gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Haus an der Grenze zu Kreuzberg tatsächlich einsturzgefährdet sei. "Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu", sagte der Richter.
Die Eigentümerfirma hatte die Kündigung mit einer akuten Einsturzgefahr begründet und argumentiert, der Verein habe die Erhaltungspflicht verletzt. Die Bewohner bestritten dies und weigerten sich, auszuziehen. Darum kam es zum Prozess.
Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und gilt bis 2037.
Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur "Köpi 137" gehörten, war im Herbst 2021 mithilfe der Polizei geräumt worden.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa (Bildmontage)