Ukrainerin in Berliner Flüchtlingsunterkunft erstochen: Urteil gegen Ehemann gefallen
Berlin - Nach dem gewaltsamen Tod einer 44 Jahre alten Ukrainerin in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft ist der Ehemann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach den 51-Jährigen am Mittwoch des Totschlags schuldig. Zu dem Geschehen sei es nach wiederkehrenden und sich steigernden Beleidigungen gekommen, hieß es im Urteil. Der geständige Angeklagte habe sich in einer affektiven Situation befunden, als er seiner Frau im Beisein ihrer beiden Töchter einen tödlichen Messerstich versetzt habe.
Der Mann mit georgischer Staatsbürgerschaft und die Ukrainerin waren im Sommer 2022 vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet.
Rund drei Monate später war es am 1. Oktober vorigen Jahres in der gemeinsam bewohnten Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen zu der Messerattacke gekommen. "Was ich getan habe, ist unentschuldbar", hatte der Angeklagte erklärt. Die Frau sei seine Jugendliebe gewesen. Sie hätten 2014 geheiratet und zunächst in der Ukraine ein gutes Leben geführt.
In Berlin habe es immer wieder Streit um Geld aus der Haushaltskasse gegeben, hieß es weiter im Urteil. Der Mann, der vor der Flucht im Wesentlichen für die Finanzen der vierköpfigen Familie zuständig war, sei in Berlin überfordert gewesen. "Seine Frau nahm alles in die Hand, alles Geld landete bei ihr."
Der Mann habe um Geld bitten müssen, wenn er zum Friseur wollte oder eine Kleinigkeit benötigte. "Er war unzufrieden mit dem Rollentausch."
Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten
Der Angeklagte sei so unzufrieden gewesen, dass er zurück in die Heimat fahren wollte, so das Gericht. Er habe kurz vor der Tat um Geld für die Reise gebeten. "Sie verweigert Geld, immer wieder." Es sei zu Beschimpfungen und Beleidigungen gekommen - "dann läuft das Fass über". Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten und ging davon aus, dass sich der Mann in einem Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit befunden habe. Juristisch handele es sich um einen minderschweren Fall des Totschlags.
Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von vier Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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