Tod bei Sex-Date: K.-o.-Tropfen-Killer muss in den Knast

Von Anne Baum

Berlin - Nach dem Tod eines Geschäftsmannes durch K.-o.-Tropfen ist ein 35-Jähriger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Berlin ist beim Urteil gegen den 35 Jahre alten Angeklagten im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa

Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und des schweren Raubes schuldig.

Er habe dem 52 Jahre alten Opfer bei einer Verabredung über eine Dating-Plattform heimlich K.-o.-Tropfen in ein Getränk geschüttet, um ihn zu betäuben und auszurauben. Der Geschäftsmann sei kurz darauf gestorben, hieß es im Urteil. Es sei eine "massiv zu verabscheuende Tat", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.

Der Angeklagte habe sich nach Überzeugung des Gerichts über eine Dating-Plattform als angeblicher Sexpartner angeboten. Am 22. November 2023 sei es zu einem Treffen in der Wohnung des wohlhabenden Geschäftsmannes in Westend gekommen.

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Der 35-Jährige habe dem Opfer K.-o.-Tropfen untergeschoben - "ein übles Teufelszeug", so der Richter. Die Dosis sei für den Mann mit einem kleinen Herzfehler tödlich gewesen.

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Angeklagter Musikmanager beteuert Unschuld

Der angeklagte Musikmanager soll sein Opfer mit K.-o.-Tropfen betäubt haben, in der Absicht, den 52-Jährigen zu berauben. (Symbolfoto)  © Nicolas Armer/dpa

Der Angeklagte mit nigerianischer Staatsangehörigkeit soll unter anderem eine Luxus-Armbanduhr, eine wertvolle Tasche, Kreditkarten-Daten und 1000 Euro geraubt haben.

Er wurde Anfang März festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll unter anderem durch Fingerabdrücke am Tatort sowie durch die Auswertung digitaler Spuren ins Visier der Ermittler geraten sein.

Der 35-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei auf solchen Plattformen noch nie aktiv gewesen, erklärte der Angeklagte über einen seiner Verteidiger.

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Er arbeite als Musikmanager und manage afrikanische Musiker, sei in Bayern bei seiner Ehefrau gemeldet und habe sich in Berlin immer wieder im Rahmen seiner Tätigkeit aufgehalten.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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