Tochter und dann eigene Mutter getötet: Urteilt härter als Staatsanwaltschaft fordert

Berlin - Nach dem gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter ist die Mutter des Mädchens zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Die 42-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Berlin verantworten.
Die 42-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Berlin verantworten.  © Paul Zinken/dpa

Das Berliner Landgericht sprach die 42-Jährige am Dienstag des Totschlags sowie der Tötung auf Verlangen schuldig.

Gegen den mitangeklagten Großvater des Kindes ergingen sechs Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag. Er sei an den Verabredungen zu einem gemeinsamen Suizid beteiligt gewesen.

Die Tat könne "nur als schrecklich bezeichnet werden", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Das Kind sei derart beeinflusst worden, dass es letztlich der Mutter die Arme hinstreckte und Schnitte hinnahm.

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Die 42-Jährige hatte am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter mit einem Messer umgebracht, dann ihre Mutter - die 68-Jährige jedoch auf deren ausdrücklichen Wunsch.

Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die vier Jahre und drei Monate beziehungsweise drei Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigerin der 42-Jährigen stellte keinen konkreten Antrag. Die 42-Jährige sei ein "Werkzeug" ihrer psychisch kranken Mutter gewesen, so die Anwältin. Die Verteidigerinnen des 71-Jährigen plädierten auf Freispruch.

Mit Rechtsmitteln wird gerechnet.

Staatsanwaltschaft: Das sind die Auslöser der Tat

Am heutigen Dienstag wird ein Urteil erwartet.
Am heutigen Dienstag wird ein Urteil erwartet.  © Paul Zinken/dpa

Die Angeklagte und ihre 68-jährige Mutter, zwei Frauen mit psychischen Problemen, hätten in einem "symbiotischen, nicht mehr als gesund zu bezeichnenden Verhältnis" gelebt. Die Angeklagte habe das auf ihre Tochter übertragen.

Die 68-Jährige habe seit Jahren mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen "und ins Jenseits überzugehen, an das sie glaubten". Allerdings sei die Elfjährige nicht des Lebens überdrüssig gewesen.

"Die lebensbrechende Beeinflussung hat viel früher begonnen", so Richter Herb. Wegen einer Persönlichkeitsstörung sei die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen.

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Die Angeklagten waren selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Von allen vier Familienmitgliedern wurden Abschiedsbriefe gefunden. In den Schreiben war von Zukunftsangst die Rede. Das Mädchen hatte auch einer Freundin geschrieben. Darin hieß es unter anderem: "Ich bin mit Mama in den Himmel gegangen. Wir fühlen uns hier nicht mehr sicher." Im Himmel würde es "viele Katzen" und Geschenke geben.

Die deutsche Familie habe sehr zurückgezogen gelebt, sei "sehr bibeltreu" gewesen und habe "für sich gebetet", hieß es im Verfahren. Dabei soll ihr Glaube "auch spirituell-esoterische Züge" angenommen haben, so die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung.

Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund soll der Plan für die angeklagten Taten entstanden sein.

Erstmeldung: 5.57 Uhr, aktualisiert: 17.05 Uhr

Normalerweise berichtet TAG24 nicht über Suizide. Da es sich um eine komplexe Tat handelt, hat sich die Redaktion in diesem Fall entschieden, es doch zu thematisieren. Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, findet Ihr bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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