Tochter (†3) getötet und Bluttat gefilmt: Vater muss in den Knast

Von Anne Baum

Berlin - Im Prozess gegen einen Vater, der seine drei Jahre alte Tochter ermordet haben soll, werden am Donnerstag ab 9.30 Uhr die Plädoyers erwartet.

Kriminaltechniker sichern am 5. November 2020 Spuren am Tatort im Berliner Ortsteil Plänterwald.
Kriminaltechniker sichern am 5. November 2020 Spuren am Tatort im Berliner Ortsteil Plänterwald.  © Paul Zinken/dpa

Möglicherweise wird das Berliner Landgericht das Urteil noch am selben Tag verkünden.

Der Vater soll sein Kind im November 2020 in Berlin-Plänterwald mit einem Messer attackiert und getötet haben, um seine Ehefrau zu bestrafen.

Sie habe sich wegen mehrerer Gewaltvorfälle von ihm trennen wollen, so die Anklage.

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Der 32-jährige polnische Staatsbürger hatte die Tötung vor Gericht gestanden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte erklärt, aus seiner Sicht sei der Angeklagte voll schuldfähig gewesen.

Update, 12.10 Uhr: Anklage fordert lebenslange Haft

In diesem Berliner Mehrfamilienhaus kam es zu der schrecklichen Tat.
In diesem Berliner Mehrfamilienhaus kam es zu der schrecklichen Tat.  © Paul Zinken/dpa

Die Anklage hat auf eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Vater plädiert. Der 32-Jährige sei des Mordes schuldig zu sprechen, verlangte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht.

Er habe die Trennung seiner Ehefrau nicht akzeptieren und sie durch die Tötung des Kindes bestrafen wollen. Die Anklagevertreterin beantragte zudem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Die Richter wollen ihr Urteil am frühen Nachmittag verkünden.

Als der 32-Jährige am 4. November 2020 in der Wohnung seiner Mutter in Berlin-Plänterwald allein mit seiner Tochter war, habe er das im Schlafzimmer spielende und völlig unschuldige Kind mit einem Hackmesser attackiert, so die Staatsanwältin.

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"Er wollte seiner Frau das größte Leid zufügen, das man einer Mutter zufügen kann." Mit seinem Mobiltelefon habe er seine stark blutende Tochter für einige Sekunden gefilmt und ihr gesagt, es sei "wegen der Mama".

Der Mann habe aus niedrigen Beweggründen, grausam und heimtückisch getötet, hieß es weiter im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Eine besondere Schuldschwere liege vor. Mit einer solchen Feststellung wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen.

Der 32-jährige polnische Staatsbürger hatte die Tötung zugegeben und erklärt, er habe "das Unfassbare" getan. Er habe seine Tochter vor der Mutter schützen und sich dann selbst das Leben nehmen wollen, so der Angeklagte zu Prozessbeginn. Seine Verteidigerin plädierte auf Totschlag, stellte allerdings keinen konkreten Strafantrag.

Die am Tattag erhaltene Nachricht, seine Frau werde nicht zurückkehren, habe ihm die Füße unter dem Boden weggezogen, sagte die Anwältin. Ein "Wutaffekt" sei nicht auszuschließen.

Update, 14.11 Uhr: Vater zu lebenslanger Haft verurteilt

Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod eines drei Jahre alten Mädchens ist der angeklagte Vater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Donnerstag des Mordes schuldig.

Der 32-Jährige hatte das Kind mit einem Messer attackiert und durch zwei Schnitte in den Hals tödlich verletzt. Laut Anklage habe er durch die Tat seine Ehefrau bestrafen wollen, die sich nach mehreren Gewaltvorfällen von ihm trennen wollte.

Das Gericht stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Mit einer solchen Feststellung ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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