Teenager bei vermeintlichem Duell aus Eifersucht erstochen: 22-Jähriger nun vor Gericht

Berlin - Weil er als Teenager seinen 18-jährigen Kontrahenten in der Nähe des S-Bahnhofes Lichterfelde Süd umgebracht haben soll, muss sich ein 22 Jahre alter Mann nun wegen Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten.

Ein 22-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen Totschlags verantworten.
Ein 22-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen Totschlags verantworten.  © TAG24

Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am heutigen Freitag mit.

Dem damals 19-Jährigen wird vorgeworfen, sich am 16. Januar 2022 mit seinem Gegner gegen 1 Uhr zu einem "Einzelkampf" verabredet zu haben.

Grund für das Duell sollen wohl Beziehungsstreitigkeiten zwischen dem 18-Jährigen und seiner Freundin gewesen sein. Da Mobilnummern blockiert und anschließend Handys mit anderen getauscht wurden, um die Beziehungsdiskussionen weiterzuführen, habe der Angeklagte fälschlicherweise den Eindruck bekommen, dass der 18-Jährige nun mit seiner Freundin schreiben würde.

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Zur Klärung soll es dann zu der Verabredung gekommen sein. Zu dem Treffen kam der Angeklagte mit einem damals 20 Jahre alter Begleiter. Trotz Vereinbarung eines Duells, soll der Begleiter den 18-Jährigen ebenfalls attackiert und ihn mit der Faust geschlagen haben.

Berlin: Begleiter des Angeklagten bereits hinter Gitter

Der Begleiter des nun 22-Jährigen wurde am 22. September 2023 vom Landgericht Berlin rechtskräftig verurteilt.
Der Begleiter des nun 22-Jährigen wurde am 22. September 2023 vom Landgericht Berlin rechtskräftig verurteilt.  © TAG24

Während des darauffolgenden Tumults soll der nun 22-Jährige dem 18-Jährigen zweimal in den Oberkörper gestochen haben.

Einer der Stiche soll das Brustbein, der andere die Herzwand durchtrennt haben. Das Opfer verstarb laut Obduktionsgutachten wegen des Blutverlustes durch den Herzstich kurz darauf im Krankenhaus.

Der Begleiter des Angeklagten wurde am 22. September 2023 vom Landgericht Berlin rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.

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Da diese Hauptverhandlung neue Erkenntnisse lieferte, wurde das zwischenzeitlich zunächst mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellte Ermittlungsverfahren gegen den 22-Jährigen wieder aufgenommen und führte zur Anklageerhebung.

Titelfoto: TAG24

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