Taxifahrer in Berlin-Grunewald erstochen: Angeklagter "weiterhin hochgradig gefährlich"
Berlin - Der mutmaßliche Mörder eines Berliner Taxifahrers war nach einem psychiatrischen Gutachten zur Tatzeit vermindert schuldfähig.
Der 24-Jährige weise "viele Charakteristiken einer schizophrenen Erkrankung auf", erklärte eine Sachverständige am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus würden vorliegen. Sie halte den Angeklagten "weiterhin für hochgradig gefährlich".
Der Angeklagte mit tunesischer Staatsangehörigkeit war am Morgen des 6. April am Bahnhof Südkreuz in das Taxi eines 49-Jährigen gestiegen und hatte ein Hotel in Grunewald als Ziel angegeben. Als der Wagen an der Adresse hielt, soll der 24-Jährige dem arg- und wehrlosen Fahrer von hinten einen Stich in den Hals versetzt haben.
Zehn Euro habe der Täter erbeutet, so die Anklage. Der attackierte zweifache Vater starb wenig später in einem Krankenhaus. Die Anklage lautet auf Mord.
Die psychiatrische Sachverständige in dem Verfahren erklärte weiter, erheblich eingeschränkt sei die Fähigkeit des Angeklagten, "sich dem Gesetz folgend zu steuern". Die Schuldfähigkeit sei aus ihrer Sicht allerdings nicht gänzlich aufgehoben - "dafür gab es zu viele gesteuerte Elemente".
Derzeit ist der 24-Jährige vorläufig im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.
Taxifahrer-Mörder vor Gericht: "Ich hatte Hunger, ich wollte jemandem Geld wegnehmen, ihn töten"
Der mutmaßliche Mörder wurde noch am Tattag in Schleswig-Holstein gefasst. Gegen ihn lag auch ein Haftbefehl aus Belgien vor. Dort soll er zwei Tage vor der Tat in Berlin seine 53-jährige Freundin getötet haben.
In einer polizeilichen Vernehmung, die aufgezeichnet worden war und im Prozess abgespielt wurde, gestand der 24-Jährige: "Ich hatte Hunger, ich wollte jemandem Geld wegnehmen, ihn töten." Er werde weiterhin töten, kündigte der Mann damals an.
Der Prozess wird am 15. September mit den Plädoyers fortgesetzt. Nach derzeitigen Planungen des Gerichts könnte es an dem Tag auch zur Verkündung eines Urteils kommen.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa