Mord an schwangerer Maria K. (†18): Urteil für Nicolas K. rechtskräftig
Stralsund - Es ist ein Fall, der viele ratlos zurücklässt: Die 18-jährige Maria aus Zinnowitz auf Usedom wurde bestialisch umgebracht. Motiv: Mordlust. Nun ist das Urteil gegen den 19-jährigen Haupttäter Nicolas K. rechtskräftig.
Wie ein Sprecher des Landgerichtes Stralsund am Montag sagte, haben weder der Anwalt des 19-Jährigen noch die Staatsanwaltschaft innerhalb der gesetzlichen Frist Revision eingelegt.
Die Urteile in dem aufsehenerregenden Mordfall waren am 6. September gefallen, die Frist für ein Rechtsmittel war am 13. September um 24 Uhr ausgelaufen.
Das Landgericht Stralsund hatte für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet und ihn zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt.
Er und ein 21-jähriger Bekannter hatten gestanden, die im dritten Monat schwangere Maria, die zu ihrem Bekanntenkreis gehörte, im Frühjahr in ihrer Wohnung in Zinnowitz auf Usedom mit unzähligen Messerstichen umgebracht zu haben. Motiv war laut Staatsanwaltschaft Mordlust.
Unterdessen hat der Anwalt des 21-Jährigen Revision gegen das Urteil gegen seinen Mandanten eingelegt. Er hatte laut Staatsanwaltschaft die Beine des Opfers festgehalten, während der andere Täter auf sie einstach. Der 21-Jährige hatte dies vor Gericht bestritten, obwohl an den Beinen der 18-Jährigen DNA-Spuren von ihm gefunden worden waren.
Der 21-Jährige hatte wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Das Gericht hatte auch "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen.
Der Anwalt hatte argumentiert, dass sein Mandant am eigentlichen Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen sei und eine Haftstrafe gefordert, für die er keine zeitliche Dimension nannte. Das Landgericht habe nun sieben Wochen Zeit, das Urteil zu begründen, sagte der Sprecher.
Danach könne der Anwalt des 21-Jährigen seinen Revisionsantrag innerhalb eines Monats begründen oder wieder verwerfen. Erst danach würde sich der Bundesgerichtshof mit einer möglichen Revision befassen.