Sportlerinnen missbraucht: Berliner Trainer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Berlin - Ein Berliner Leichtathletiktrainer ist wegen Sexualdelikten an drei jungen Frauen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der angeklagte Leichtathletiktrainer hat vor Gericht zugegeben, zwischen 2016 und 2021 drei junge Sportlerinnen wiederholt sexuell missbraucht zu haben. (Symbolfoto)
Der angeklagte Leichtathletiktrainer hat vor Gericht zugegeben, zwischen 2016 und 2021 drei junge Sportlerinnen wiederholt sexuell missbraucht zu haben. (Symbolfoto)  © 123RF/Lanastock

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Donnerstag zudem ein Berufsverbot von drei Jahren gegen den 42-Jährigen. In dieser Zeit sei es dem Angeklagten untersagt, "weibliche Personen unter 30 Jahren zu trainieren", hieß es weiter im Urteil.

Der Mann wurde unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der sexuellen Nötigung und der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen.

Drei sehr junge Frauen, darunter eine damals minderjährige Sportlerin, seien betroffen. Über Jahre habe der Angeklagte seine Stellung als Trainer ausgenutzt und Grenzen überschritten, hieß es weiter im Urteil.

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Im Prozess ging es um zwölf mutmaßliche Taten in verschiedenen Städten im Bundesgebiet in der Zeit von April 2016 bis Februar 2021.

Der Angeklagte soll damals in einem Berliner Sportverein tätig gewesen sein und Athletinnen auch zu sportlichen Wettkämpfen begleitet haben. Bei "Lockerungsmassagen" kam es laut Anklage mehrmals zu sexuellen Berührungen. In einem Fall habe er die Tat heimlich gefilmt.

Angeklagter erspart den Frauen durch sein Geständnis eine Zeugenbefragung

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zugegeben. Was geschehen ist, bereue er sehr, so der 42-Jährige. Er bitte um Entschuldigung.

Seiner Aussage war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Mit dem Geständnis sei den drei Frauen eine Zeugenbefragung in der Verhandlung erspart geblieben, so die Vorsitzende Richterin. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123RF/Lanastock

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