Berlin - In den 1990er Jahren planten Mitglieder einer linken Terrorgruppe einen Anschlag auf ein Abschiebegefängnis in Berlin. Nur ein Zufall verhinderte Schlimmeres, die Täter setzten sich nach Südamerika ab. Knapp 30 Jahre später beginnt nun der Prozess am Kammergericht Berlin.
Die Angeklagten Peter K. (65) und Thomas W. (62) allerdings werden zum Verfahren ab dem 17. März nicht vor Gericht erscheinen - sie leben bis heute in Venezuela, wo ihnen 2021 von der Regierung Asyl als politisch Verfolgte gewährt wurde.
Die beiden früheren Mitglieder der Vereinigung "Das K.O.M.I.T.E.E" planten laut Staatsanwaltschaft im April 1995 zusammen mit ihrem bereits verstorbenen Komplizen Bernhard H. einen Sprengstoffanschlag auf ein Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau.
Damit wollte die Gruppe laut eigener Aussage die Abschiebung von Menschen kurdischer Herkunft verhindern und die Arbeiterpartei Kurdistans - besser bekannt als PKK - unterstützen, die von einigen Staaten, darunter die Türkei, die USA wie auch Deutschland, als terroristische Vereinigung eingestuft wird.
"Das K.O.M.I.T.E.E." existierte als feste Vereinigung spätestens seit dem Herbst 1994. Mit Brand- und Sprengstoffanschlägen auf staatliche Einrichtungen sollten gesellschaftspolitische Veränderungen gemäß der linken Ideologie der Gruppe herbeigeführt werden.
Peter K. und Thomas W. wird vorgeworfen, in der Nacht zum 11. April 1995 zusammen mit ihrem Komplizen mehrere mit einem Sprengstoffgemisch befüllte Propangasflaschen auf einem Parkplatz in der Nähe des sich im Bau befindlichen Gefängnisses in Grünau umgeladen zu haben.
Anschlag in Berlin scheitert durch einen Zufall
Diese sollten laut Tatplan später im Keller der Haftanstalt deponiert und per Zeitzünder zur Explosion gebracht werden. Menschen befanden sich zu diesem Zeitpunkt wegen der Baustelle nicht im Gebäude.
Der Plan scheiterte durch einen Zufall: Aufgrund einer vorbeifahrenden Polizeistreife wähnten sich die Tatverdächtigen ertappt und ergriffen die Flucht. Zurück ließen sie vielfältiges Beweismaterial - neben 120 Kilogramm Sprengstoff, auch Dokumente und Ausweispapiere.
Die Gruppe setzte sich in der Folge nach Südamerika ab. Als der verstorbene Bernhard H. 2014 in Venezuela aufgespürt und festgenommen wurde, lehnte der Oberste Gerichtshof in Caracas die Auslieferung nach Deutschland ab.
Grund: Die vorgeworfenen Straftaten waren nach dortigem Recht verjährt. Auch die beiden Angeklagten sollen bis heute in Venezuela leben.
Kurios an dem Fall ist, dass auch in Deutschland die Vorbereitung der Sprengung des Abschiebegefängnisses nach 20 Jahren eigentlich als verjährt gilt.
Die Verabredung zur Begehung derselben Straftat verjährt allerdings erst nach 40 Jahren - und so bleiben die Haftbefehle weiter bestehen. Bis zum 8. April sind insgesamt vier Verhandlungstermine vorgesehen.