Silvester-Randale: Urteil gegen weiteren Raketen-Rowdy gefallen!

Berlin - Die Silvester-Krawalle in Berlin haben zu einer weiteren Verurteilung geführt.

Berlin war besonders stark von den Angriffen zu Silvester betroffen.
Berlin war besonders stark von den Angriffen zu Silvester betroffen.  © Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

Er habe am Brandenburger Tor in Berlin-Mitte eine gezündete Rakete aufgehoben und in eine Menschenmenge geworfen, begründete am Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten. "Da standen Familien mit Kindern, es bestand hohe Verletzungsgefahr."

Der Angeklagte habe sich des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der versuchten Körperverletzung schuldig gemacht.

Zu dem Vorfall war es zwei Minuten vor dem Jahreswechsel gekommen. Der 22-Jährige habe einen Feuerwerkskörper in eine "unüberschaubare Menschenmenge geworfen", so die Anklage.

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Zwar sei durch die Explosion niemand nachweislich verletzt worden, doch der 22-Jährige habe mögliche Verletzungen billigend in Kauf genommen. Eine Polizistin schilderte im Prozess, es sei über Lautsprecher darauf hingewiesen worden, dass Pyrotechnik dort nicht abgebrannt werden dürfe. Den Wurf des Angeklagten habe sie beobachtet - "es war ein gezieltes Aufheben und Weiterleiten".

Der 22-Jährige hatte erklärt, er habe den Knallkörper aufgelesen und sich der schon gezündeten Rakete zu seinem Schutz "entledigen" wollen. Er habe sie "nach oben gehalten, nicht geworfen". Menschen habe er nicht verletzen wollen. Der Verteidiger sagte, in diesem Fall werde "mit Kanonen auf Spatzen geschossen".

In der Silvesternacht gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz

Im bislang vierten Prozess nach den Silvester-Krawallen hatte der Staatsanwalt ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährungsstrafe gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine deutlich mildere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der letzten Silvesternacht gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben (Stand Mitte Juni) inzwischen in 20 Fällen Anklage erhoben und etwa ein Dutzend Strafbefehle beantragt.

Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 110 Ermittlungsverfahren vor.

Titelfoto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

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