Sieg für Arafat Abou-Chaker: Staatsanwaltschaft wirft hin

Berlin - Der Prozess von Rapper Bushido (46) und seinem Ex-Manager endete mit einem Freispruch für Arafat Abou-Chaker in den wesentlichen Punkten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte dies zunächst nicht akzeptieren. Aber sie hat ihre Meinung geändert.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Revision gegen den Freispruch für Arafat Abou-Chaker zurückgenommen. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Revision gegen den Freispruch für Arafat Abou-Chaker zurückgenommen. (Archivbild)  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Rund dreieinhalb Jahre hat die Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager das Landgericht Berlin wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten beschäftigt.

Inzwischen hat sie jedoch die Revision gegen das Urteil zurückgenommen, wie ein Sprecher sagte.

Die Staatsanwaltschaft sieht selbst wenig Erfolgsaussichten für eine Revision, da es keine neuen Beweismittel gibt. "Es soll daher dem Rechtsfrieden Genüge getan und die Sache von hier aus beendet werden", erklärte der Behördensprecher. Zuvor hatte der "Stern" berichtet.

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Hintergrund ist, dass inzwischen die 95-seitige schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass die Kammer "unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben" des Zeugen Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido habe.

Abou-Chaker legt erneut Revision ein

Bushido (46) war in dem Prozess gegen seinen Ex-Manager Zeuge und Nebenkläger.
Bushido (46) war in dem Prozess gegen seinen Ex-Manager Zeuge und Nebenkläger.  © Sebastian Willnow/dpa

Ein Motiv dafür könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Geschäftspartner Abou-Chaker im Streit über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens "in Millionenhöhe" sein.

Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger - und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers. Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Urteilsverkündung Anfang Februar seine Zweifel an dessen Darstellung geäußert.

Folge: Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, wurde lediglich verurteilt, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte. Der 48-Jährige soll eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) wegen 13 Fällen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zahlen.

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Zugleich bekommt er eine Haftentschädigung für rund zwei Wochen Untersuchungshaft - und muss nur für einen Bruchteil der immensen Prozesskosten aufkommen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last. Drei mitangeklagte Brüder wurden ebenfalls freigesprochen in den Fällen, in denen es um Bushido ging.

Mit der Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil nun im Fall der Freisprüche rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ganz abgeschlossen ist das denkwürdige Verfahren aber nicht: Abou-Chaker will die Höhe der Geldstrafe nicht akzeptieren und hat dagegen Revision eingelegt.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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