Sie soll zum Tod von Juden und Israelis aufgerufen haben: Wie fällt das Urteil aus?

Berlin - Vor dem Landgericht Berlin muss sich eine 27-jährige Frau wegen vier Taten verantworten, die im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt stehen. Nun wird ein verfrühtes Urteil erwartet.

Propagandamittel der Hamas soll die 27-jährige Angeklagte auf Social Media verbreitet haben. (Symbolbild)
Propagandamittel der Hamas soll die 27-jährige Angeklagte auf Social Media verbreitet haben. (Symbolbild)  © Johannes Sadek/dpa

Wie die Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Dienstag mitteilte, könnte das Urteil am kommenden Donnerstag fallen.

Die Angeklagte soll die vier Taten unter Nutzung der sozialen Medien zwischen August 2022 und Oktober 2023 begangen haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge habe sie am 8. August 2022 dazu aufgerufen, Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise israelischer Staatsangehörigkeit zu töten.

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Am 7. Oktober vergangenen Jahres habe sie Propagandamittel einer terroristischen Vereinigung verbreitet und zudem den völkerrechtswidrigen Angriff der Hamas auf Israel verherrlicht.

Am 18. Oktober vergangenes Jahr soll die Angeklagte über die sozialen Medien zu gewaltsamen Ausschreitungen in Berlin-Neukölln aufgerufen haben und dazu aktiviert, Neukölln zu Gaza zu machen und Plünderungen und Brandstiftungen (nicht aber auf Wohnhäuser) zu begehen.

In der darauffolgenden Nacht kam es in der Tat zu schweren Ausschreitungen. Videos dieser habe die Angeklagte geteilt, auch um andere Personen zu weiteren Ausschreitungen zu motivieren.

Titelfoto: Johannes Sadek/dpa

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