Oralsex in der Gefängnis-Druckerei: JVA-Beamtin hat Affäre mit Vergewaltiger

Berlin - Im Fall der aufgeflogenen Affäre zwischen einer Gefängnismitarbeiterin der JVA Tegel und einem Häftling ist das Urteil gefallen.

Sex hinter Gittern: Die JVA Tegel ist Schauplatz einer verbotenen Liebelei. (Archivbild)
Sex hinter Gittern: Die JVA Tegel ist Schauplatz einer verbotenen Liebelei. (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

Wie der "Tagesspiegel" berichtete, wurde die Berliner Justizbeamtin im Februar zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Demnach habe die JVA-Mitarbeiterin mit dem verurteilten Vergewaltiger am 9. April 2020 in der Gefängnisdruckerei Oralsex gehabt.

Mit dem Urteil ist sie glimpflich davongekommen, denn laut Strafgesetzbuch droht wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Laut einem Gutachter gilt der Mann als "hochgefährlich". Er befindet sich seit über zwanzig Jahren in Sicherungsverwahrung, weil er 2000 eine 20-Jährige in einen Kofferraum gesperrt und später stundenlang im Wald vergewaltigt hat.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die JVA-Beamtin habe Einspruch eingelegt, schreibt die Zeitung weiter.

Pikant: Nach Information des "Tagesspiegel" sei dies kein Ausrutscher gewesen und die Gefängnismitarbeiterin kein unbeschriebenes Blatt. Bereits vor rund 15 Jahren habe sich die Frau mit einem Insassen eingelassen und sich ebenfalls in der Druckerei der Justizvollzugsanstalt mit ihm vergnügt.

Dabei soll die Gefängnismitarbeiterin schwanger geworden sein.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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