Schülerpraktikant (11) in Zug missbraucht: 25 Jahre später steht 58-Jähriger vor Gericht

Von Anne Baum

Berlin - Rund 25 Jahre nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines von Eisenbahnen begeisterten Jungen steht ein 58-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Dem Mann werden fünf sexuelle Übergriffe zur Last gelegt.

Zum ersten Missbrauch soll es auf einer Sonderfahrt gekommen sein. (Symbolbild)
Zum ersten Missbrauch soll es auf einer Sonderfahrt gekommen sein. (Symbolbild)  © Frank Hammerschmidt/dpa

Zudem seien in seiner Wohnung drei CDs mit mehr als 500 kinderpornografischen Bildern sichergestellt worden. Ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird, blieb zunächst offen.

Der Junge war laut Ermittlungen elf Jahre alt, als er im Jahr 1997 während eines Schülerpraktikums den Angeklagten getroffen haben soll. Der Mann habe sich in einem Verein mit historischen S-Bahnen befasst und den Jungen eingeladen.

Bei einer Sonderfahrt Ende 1997 oder Anfang 1998 sei es im Zugabteil zur ersten Tat gekommen, heißt es in der Anklage. In vier weiteren Fällen des sexuellen Missbrauchs zwischen 1998 und Juni 2000 sei der Tatort die Wohnung des Angeklagten in Berlin-Wilmersdorf gewesen.

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Der damalige Schüler soll jahrelang geschwiegen haben, bis er im Februar 2024 Anzeige gegen den Angeklagten erstattet hatte. Im Juli vorigen Jahres durchsuchte die Polizei die Wohnung des 58-Jährigen. Es sei Kinderpornografie sichergestellt worden.

Im Vorfeld des Prozesses hieß es in einer auf der Webseite des Vereins veröffentlichten Stellungnahme zu dem Verdacht gegen den 58-Jährigen, dieser sei "seit über zehn Jahren nicht mehr im Verein aktiv, nahm zuletzt an keinen Sonderfahrten oder Veranstaltungen teil".

Mann droht Gefängnis und er soll 5000 Euro an Opfer zahlen

Nach einem Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten am ersten Verhandlungstag stellte das Gericht dem Angeklagten im Fall eines umfassenden Geständnisses eine Strafe von maximal zwei Jahren Haft auf Bewährung in Aussicht.

Zudem solle er im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 5000 Euro an den inzwischen 38-jährigen Nebenkläger zahlen und sich in eine Therapie begeben. Ob es zu einer Verständigung kommt, wird sich am zweiten Prozesstag am 6. Mai entscheiden.

Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa

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