Russe handelte "im Auftrag staatlicher Stellen": Einbürgerung passé für Ex-AfD-Mann!

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, dass ein Russe, der seine Staatsangehörigkeit verschweigt, seine Einbürgerung verliert. Wladimir Sergijenko hat jedoch noch mehr zu verheimlichen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte, die sofortige Rückziehung der Einbürgerung von Russe Wladimir Sergijenko.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte, die sofortige Rückziehung der Einbürgerung von Russe Wladimir Sergijenko.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Sergijenko reiste im April vergangenen Jahres von Russland nach Deutschland.

Bei seiner Einreise fanden Beamte am Flughafen in Hamburg neben einer größeren Menge Bargeld auch einen russischen Pass.

Während Sergijenko eingebürgert wurde, habe er nur seine ukrainische Staatsangehörigkeit angegeben, seine russische Staatsangehörigkeit jedoch mit Absicht verschwiegen.

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Das allein rechtfertige die sofortige Ausbürgerung des ehemaligen Mitarbeiters des Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt (48, AfD), so das OVG.

Doch aus Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz gehe zudem hervor, dass Sergijenko "im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele", wie das OVG am Montag mitteilte.

Gericht: Russe wollte seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen

Ein früherer Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt (48) wurde ausgebürgert.
Ein früherer Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt (48) wurde ausgebürgert.  © Kay Nietfeld/dpa

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied zuvor, Sergijenko habe seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen und eine sofortige Rücknahme dieser durch die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestätigt.

Mit dem Beschluss vom vergangenen Freitag bestätigte das OVG die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Rücknahme der Einbürgerung sofort wirksam sei.

Sergijenko war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des Politikers Schmidt (48) und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments.

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Die Entscheidung des OVG ist im Eilverfahren ergangen, sodass sie nicht anfechtbar ist. Im Klageverfahren hingegen ist noch keine Entscheidung des VG dazu gefallen.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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