Rolle rückwärts im Spatzen-Streit: Berlin darf Jahn-Sportpark weiter abreißen
Berlin - Punktsieg für das Land Berlin: Das Verwaltungsgericht hat am Freitag in einem Eilverfahren entscheiden, dass die Abrissarbeiten am östlichen Tribünengebäude des Jahn-Sportparks fortgesetzt werden dürfen.
Zuvor hatten die "Naturfreunde Berlin" im vergangenen November einen vorläufigen Abriss-Stopp erwirkt.
Grund war die Zerstörung von Brutstätten des Haussperlings, die von den Bauherren durch das Aufstellen von Sperlingshäusern im Vorfeld nicht adäquat kompensiert wurden. Zudem bestünden generell Zweifel daran, dass die Ersatzbrutstätten von den Tieren gut angenommen werden würden.
Diesen Beschluss hat das Verwaltungsgericht nun auf den Antrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen teilweise einkassiert.
Laut der Kammer hat die Senatsverwaltung durch zusätzliche Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Ersatzbrutstätten angenommen werden.
Als Beispiel werden fünf dauerhafte Sperlingshäuser zusätzlich zu den bereits vorhandenen acht temporären Ersatzniststätten genannt. Der Naturschutzverein habe deren Funktionalität und Wirksamkeit nicht erfolgreich infrage stellen können, hieß es im Urteil.
Dieser Beschluss ist allerdings ebenfalls noch nicht rechtskräftig und kann vor der nächsthöheren Instanz - dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - angefochten werden. Geht der Streit um den Jahn-Sportpark also in die nächste Runde?
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa