Berlin - Die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger (65) soll sich wegen des RBB-Skandals vor Gericht verantworten.
Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen die frühere Intendantin zugelassen. Der Strafprozess soll am 10. November starten. Bis Ende Juni 2027 sind bereits 56 Verhandlungstage angesetzt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirft Schlesinger und drei weiteren ehemaligen Spitzenmanagern des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor, dem Sender zwischen 2018 und 2022 finanziell geschadet zu haben. Unter anderem geht es um den Vorwurf der Untreue.
Im Mittelpunkt stehen variable Gehaltsbestandteile, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Außerdem geht es um Zulagen im Zusammenhang mit der ARD-Geschäftsführung, Zahlungen für Vorruhestandsregelungen sowie die Übernahme privater Bewirtungs- und Reisekosten.
Patricia Schlesinger bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Ihr Anwalt Oliver Sahan erklärte gegenüber der Deutschen Presse Agentur, seine Mandantin habe sämtliche Entscheidungen ausschließlich im Interesse des RBB getroffen. Die Anschuldigungen würden "vollumfänglich entkräftet."
Der Fall hatte 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Berichte über einen Dienstwagen mit Massagesitzen, eine luxuriöse Büroausstattung, Essen auf Senderkosten im Privathaus der damaligen Intendantin sowie ein millionenschweres und letztlich gescheitertes Bauprojekt lösten heftige Kritik aus.
Schlesinger verlor ihren Posten, anschließend wurde auch die Führung des Senders ausgetauscht.
Streit um 1,78 Millionen Euro geht weiter
Neben dem Strafverfahren läuft ein weiterer Rechtsstreit zwischen Schlesinger und dem RBB. Dabei geht es um ihre finanziellen Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Sender.
Schlesinger fordert unter anderem die Zahlung ihres Ruhegeldes. Der RBB verlangt seinerseits Rückzahlungen. Zuletzt beliefen sich die gegenseitigen Forderungen auf insgesamt rund 1,78 Millionen Euro.
Mit dem anstehenden Strafprozess beginnt damit ein weiterer wichtiger Abschnitt der juristischen Aufarbeitung des RBB-Skandals. Die Affäre hatte auch eine Debatte über die Kontrolle und die Regeln innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelöst.
In der Folge schärften die Bundesländer die entsprechenden Regelungen in den Staatsverträgen nach.
Erstmeldung: 29. September, 10.43 Uhr; zuletzt aktualisiert um 11.20 Uhr