RBB-Krise: Ex-Intendanzleiterin scheitert mit Klage gegen Kündigung

Berlin - Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung beim krisengebeutelten ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit der Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert.

Vor dem Berliner Arbeitsgericht wehrte sich Verena Formen-Mohr, die Ex-Intendanzleiterin des RBB, gegen ihre Kündigung.
Vor dem Berliner Arbeitsgericht wehrte sich Verena Formen-Mohr, die Ex-Intendanzleiterin des RBB, gegen ihre Kündigung.  © Anna Ringle/dpa

Das Arbeitsgericht Berlin wies am Freitag die Klage von Verena Formen-Mohr ab. Damit bleibt die außerordentliche Kündigung wirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

In dem Rechtsstreit geht es um die außerordentliche Kündigung der Ex-Leiterin der Intendanz im Kontext der Krise des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders RBB.

Im Sommer 2022 kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft gegen die später fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger (61) und den Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf (78) auf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.

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Von der alten Geschäftsleitung ist inzwischen keiner mehr im Amt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Schlesinger und Wolf sowie einen Teil der damaligen Geschäftsleitung.

Formen-Mohr habe das Gefühl, man wolle sie loswerden

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stürzte vergangenen Sommer in eine Krise.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stürzte vergangenen Sommer in eine Krise.  © Monika Skolimowska/dpa

Formen-Mohr, die seit mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig war und zuletzt einige Jahre die Leitung der Hauptabteilung Intendanz innehatte, wurde nach Aufkommen der Senderkrise zunächst freigestellt und später fristlos entlassen.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass der ARD-Sender ihr zum Beispiel vorwirft, Dienstreisen nach Israel und Paris abgerechnet zu haben. Der Sender ist der Auffassung, dass diese privater Natur gewesen seien. Es geht auch um den Vorwurf der Freizeichnung einer Rechnung für Berater, obwohl dazu kein Vertrag vorgelegen habe.

Und für das inzwischen begrabene Millionenbauprojekt Digitales Medienhaus soll Formen-Mohr in einer Beschlussvorlage für das Kontrollgremium Verwaltungsrat nicht die tatsächliche Höhe der voraussichtlichen Kosten genannt haben.

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Klägerin Formen-Mohr und ihr Anwalt wiesen die Vorwürfe in der Verhandlung entschieden zurück. Sie sagte auch, sie habe das Gefühl, dass einfach Gründe gesucht und konstruiert worden seien, um sie loszuwerden.

Erstmeldung vom 28. April, 14.31 Uhr. Aktualisiert um 17.04 Uhr.

Titelfoto: Anna Ringle/dpa

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