Nur "Herr, "Frau" oder "Fräulein" als Anrede zur Auswahl: Fluggast klagt gegen Ryanair

Von Andreas Rabenstein

Berlin - Ein Mensch klagt in Berlin gegen eine Fluglinie auf Schadenersatz, weil bei der Ticketbuchung keine geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit zur Auswahl stand.

René_ Rain Hornstein hat Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Diskriminierung erhoben und fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Außerdem solle die Fluglinie die Einstellungen ändern.
René_ Rain Hornstein hat Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Diskriminierung erhoben und fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Außerdem solle die Fluglinie die Einstellungen ändern.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Klage wird am Mittwoch vor dem Landgericht II verhandelt, wie das Gericht eine Mitteilung des Bundesverbands Trans bestätigte.

Demnach wollte der Mensch mit einer "nicht-binären Geschlechtsidentität" im Oktober 2021 bei Ryanair einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Gran Canaria buchen.

Voraussetzung für die Buchung des Flugtickets sei ein Eintrag über das Internet als "Herr", "Frau" oder "Fräulein" gewesen. Eine geschlechtsneutrale Anrede sei nicht verfügbar gewesen.

Die Fluglinie habe es abgelehnt, den Streit außergerichtlich zu klären, so der Bundesverband. Daher habe der Mensch im Juli 2023 Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Diskriminierung erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Außerdem solle die Fluglinie die Einstellungen ändern.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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