Narzisst tötet völlig Fremden auf der Straße und nimmt Geisel: Solange muss er in den Knast!

Berlin - Ein 25-Jähriger tötete Ende Februar in Friedrichshain einen völlig Fremden auf der Straße. In Niedersachsen nahm er später eine Frau als Geisel. Nun ist der Mann vor dem Landgericht Berlin verurteilt worden.

Ein 25-Jähriger aus Niedersachsen muss nach einem Mord in Berlin-Friedrichshain für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)
Ein 25-Jähriger aus Niedersachsen muss nach einem Mord in Berlin-Friedrichshain für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)  © Daniel Naupold/dpa

Das Gericht verdonnerte den 25-Jährigen zu acht Jahren Haft wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Geiselnahme in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen Bedrohung.

In der Nacht auf den 28. Februar hatte der junge Mann an der Simplonstraße einem ihm unbekannten 52-Jährigen ohne jeden Anlass ein Messer in den Rücken gerammt. Danach trat er auf den Kopf des am Boden liegenden Mannes ein, der später notoperiert werden musste.

Nach der Tat fuhr der aus Sehnde in Niedersachsen stammende 25-Jährige zurück in seine Heimatgemeinde.

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Dort nahm er im Rathaus mit einem Messer bewaffnet eine 57-jährige Frau als Geisel - laut eigener Aussage, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Erst als die Polizei ihm zusicherte, ihn anzuhören, ließ der Mann von seinem Opfer ab.

Bereits im Vorfeld soll der Angeklagte gegenüber seiner Ex-Freundin angekündigt haben, ihre Schwester oder andere Menschen zu töten. Doch warum diese grausamen Taten?

Gericht: Hoher Drogenkonsum führte zu Psychose

Der Prozess wurde vor dem Berliner Landgericht verhandelt. (Archivbild)
Der Prozess wurde vor dem Berliner Landgericht verhandelt. (Archivbild)  © Jörg Carstensen/dpa

Das Gericht ging davon aus, dass der 25-Jährigen wegen seines hohen Drogenkonsums über einen längeren Zeitraum eine Psychose entwickelt hat.

Zudem attestierte die Kammer ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und folgte so dem Urteil des psychiatrischen Gutachters.

Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren gab die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Die Verteidigung hatte auf nicht mehr als fünf Jahre und vier Monate Haft plädiert.

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Daneben muss der Angeklagte dem 52-Jährigen, der als Nebenkläger aufgetreten war, 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Daniel Naupold/dpa

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