Nackte Brüste am Wasserspielplatz: Gabrielle L. lehnt Vergleichsgespräch vor Gericht ab
Berlin - Im Rechtsstreit um nackte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz und eine mögliche Diskriminierung der Frau ist eine Entscheidung des Gerichts aufgeschoben worden.
Gabrielle Lebreton (39), die sich im Juni 2021 oben ohne sonnte und deswegen den Spielplatz verlassen musste, lehnte am Freitag bei der Verhandlung vor dem Kammergericht ein Vergleichsgespräch mit den Vertretern des Landes Berlin ab.
Das Land hingegen will nun klären, ob es die Forderung der klagenden Frau teilweise anerkennt.
Das hatte die Richterin angeregt. Sollte das Land das ablehnen, wird das Gericht entscheiden.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht im September 2022 die Klage der Frau auf eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) abgewiesen.
Gabrielle Lebreton hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, argumentierte das Gericht damals.
Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen.
Erstmeldung: 29. September, 5.59 Uhr, zuletzt aktualisiert: 17.05 Uhr
Titelfoto: Joerg Carstensen/dpa