Nach Urteilsverkündung: 32-Jähriger randaliert im Gerichtssaal und beleidigt Richterin

Berlin - Kurz nach dem Schuldspruch einer Berliner Richterin beleidigte und randalierte ein 32-Jähriger im Gerichtssaal. Daraufhin wurde er zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte war im Prozess wegen Gewalt gegen seine Frau im November 2022 ausgerastet. (Symbolbild)
Der Angeklagte war im Prozess wegen Gewalt gegen seine Frau im November 2022 ausgerastet. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Das Amtsgericht Tiergarten verwarf am Freitag einen Einspruch des Mannes gegen einen entsprechenden Strafbefehl, weil er als Angeklagter unentschuldigt nicht zum Prozess erschienen war.

In das Urteil wurde eine frühere Verurteilung des 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau und Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz einbezogen.

Der Angeklagte war Angaben zufolge im Prozess wegen Gewalt gegen seine Frau im November 2022 ausgerastet. Im Anschluss an die Urteilsverkündung habe er die Richterin beschimpft und beleidigt, dann aus Unmut über die gegen ihn verhängte Strafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro einen Computer und einen Drucker zu Boden gestoßen.

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Ein Sachschaden von rund 1200 Euro sei entstanden. Anschließend habe er mehrere Gesetzeskommentare in Richtung der Richterin und der Protokollführerin geworfen. Beide seien unverletzt geblieben.

Nicht das erste Verfahren gegen den Verurteilten

Er soll im März 2023 den Rechtsanwalt seiner damaligen Frau leicht verletzt haben. (Symbolbild)
Er soll im März 2023 den Rechtsanwalt seiner damaligen Frau leicht verletzt haben. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Der Vorfall führte zu einer Anklage wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Weil der 32-Jährige zu einem ersten Prozesstermin im August 2023 nicht erschienen war, erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl.

Der Fall sollte am Freitag verhandelt werden, weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hatte. Die nun ergangene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zudem gibt es ein ähnliches Verfahren gegen den 32-Jährigen.

Er soll im März 2023 im Amtsgericht Berlin-Pankow im Scheidungsverfahren den Rechtsanwalt seiner damaligen Frau beleidigt und leicht verletzt haben.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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