Nach Gruppen-Vergewaltigung im Görlitzer Park: Täter noch nicht vor Gericht
Berlin - Mehr als vier Monate nach der mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park in Kreuzberg ist noch unklar, wann es zum Prozess kommt.
Die zuständige Kammer des Landgerichts Berlin habe angeordnet, einen der Beschuldigten untersuchen zu lassen, teilte eine Justizsprecherin auf Anfrage mit.
Es solle die Schuldfähigkeit des 22-Jährigen geprüft werden. "Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen oder gar Monate dauern", so die Sprecherin. Da sich der Mann in Untersuchungshaft befinde, solle das Gutachten allerdings möglichst zügig erfolgen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat insgesamt drei Männer im Alter von 22 und 21 Jahren angeklagt. Sie wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor.
Der Fall hat erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Görlitzer Park ausgelöst, der vor allem wegen des Drogenhandels zu den Kriminalitätsschwerpunkten in Berlin gehört. Nach dem Willen von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (51, CDU) soll spätestens Anfang des kommenden Jahres ein Zaun um den Park stehen, um ihn nachts abschließen zu können.
Damit soll der Drogenhandel bekämpft und der Park sicherer werden.
Justiz will schnellstmögliches Verfahren
Die Männer, die laut Behörde die somalische, guinea-bissauische beziehungsweise guineische Staatsangehörigkeit besitzen, sollen ein Ehepaar am 21. Juni am frühen Morgen in dem Park überfallen und zunächst den Mann geschlagen und beraubt haben.
Dann sollen sie seiner Frau Handtasche und Handy gestohlen und die 27-Jährige zum Oralverkehr genötigt haben. Einer der Männer soll sie schließlich vergewaltigt haben.
Die mutmaßlichen Täter sind seit ihrer Festnahme Ende Juli beziehungsweise Anfang August in U-Haft. Der jüngste Beschuldigte bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Angriff auf die 27-Jährige und deren Ehemann. Die beiden 22-Jährigen hätten sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, hieß es.
Nach dem sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen muss die Justiz alles tun, um ein Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen. Das Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen solle darum beschleunigt erstellt werden, damit der Prozess innerhalb der vorgesehen Sechsmonatsfrist beginnen könne, hieß es vom Gericht.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa