Nach Aussagen über Ex Kasia Lenhardt: Gericht macht im Boateng-Prozess diesen Vorschlag

Berlin/München - Im Streit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng (35) über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt (†25) ist das Berliner Kammergericht um eine gütliche Einigung bemüht.

Der ehemalige Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng (35, nicht im Bild) wird von Stephanie Vendt vor Gericht verteidigt.
Der ehemalige Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng (35, nicht im Bild) wird von Stephanie Vendt vor Gericht verteidigt.  © Christophe Gateau/dpa

Der Vorsitzende Richter Oliver Elzer schlug bei der mündlichen Verhandlung im Berufungsprozess einen Vergleich vor: Boateng würde demnach eine Unterlassungserklärung abgeben, die Klägerin müsste dafür die Kosten des aktuellen Verfahrens übernehmen.

Die Anwälte reagierten zunächst zurückhaltend, wollen sich jedoch mit ihren Mandanten beraten. Sollte es nicht in den nächsten Wochen zu einem Vergleich kommen, wird das Gericht in ein Urteil sprechen.

Das Gericht prüft in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage der Mutter des Models, das im Februar 2021 gestorben ist. Das Berliner Landgericht hatte Boateng im November 2022 eine Äußerung untersagt.

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Der Mutter geht es in der Klage jedoch um fünf weitere Aussagen. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", erklärte Rechtsanwalt Markus Hennig.

Das Kammergericht in Berlin verhandelt den Berufungsprozess im Streit um Äußerungen von Boateng über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt (†25).
Das Kammergericht in Berlin verhandelt den Berufungsprozess im Streit um Äußerungen von Boateng über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt (†25).  © Christophe Gateau/dpa

Boateng laut Anwältin grundsätzlich zu Vergleich bereit

Der Ex-Nationalspieler bedauere das Interview seiner Anwältin nach.
Der Ex-Nationalspieler bedauere das Interview seiner Anwältin nach.  © Sven Hoppe/dpa

In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Seine Aussagen verfälschten das Lebensbild von ihrer Tochter, argumentiert die Klägerin.

Boatengs Anwältin erklärte erneut vor Gericht, der Fußballspieler bedauere das Interview. Er beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen. Man sei grundsätzlich zu einem Vergleich bereit, so die Anwältin.

Strittig ist jedoch, wie weit dieser Vergleich gehen soll. Aus Sicht der Klägerseite kommt er allenfalls in Betracht, wenn Boateng eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

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Heißt: Hält sich der 35-Jährige nicht daran, müsste er eine Strafe bezahlen. Das Gericht könnte sich dabei eine Summe von 25.000 Euro vorstellen, wie Richter Elzer sagte.

Boatengs Anwältin sieht so eine umfassende Erklärung skeptisch und sie sieht dafür wenig Gründe. Das Gericht hatte in der Verhandlung Zweifel am Erfolg der Klage geäußert. Hintergrund ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht.

Lenhardt ist Finalistin bei GTNM gewesen

Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview erschien, hatte sich das Paar getrennt.

Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war.

Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es seinerzeit.

Erstmeldung: 16.36 Uhr, aktualisiert: 17.20 Uhr

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa, Sven Hoppe/dpa (Bildmontage)

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