Metzger importiert verbotene Quäl-Delikatesse: Anklage erhoben
Berlin - In Berlin muss sich ein Metzger vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, weil er verbotene Stopfleber-Produkte aus Frankreich nach Deutschland importiert haben soll.
Dem 38-Jährigen wird Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann in Frankreich illegale Delikatessen wie Foie Gras - auf Deutsch: Gänsestopfleber - erworben, nach Deutschland eingeführt und weiterverkauft haben.
Dem Metzger soll bewusst gewesen sein, dass in Deutschland die Stoffleberproduktion verboten ist.
Diese ist mit erheblichen Leiden für die Enten und Gänse verbunden, da den Tieren mehrmals täglich über ein Metallrohr bis zu 1,2 Kilogramm Futterbrei verabreicht wird.
Bei der Mast vergrößert sich das Lebervolumen der Vögel um das Sechs- bis Zehnfache. Tierrechtsorganisationen wie PETA kritisieren Tierqualprodukte wie die Gänsestopfleber und die damit verbundene Praxis der Zwangsernährung bereits seit langem.
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz drohen Verurteilten laut Staatsanwaltschaft Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.
In Frankreich wurde die Gänsestopfleber im Jahr 2006 zum gastronomischen Kulturerbe erklärt. Die Produktion ist in dem Land damit vor einem Verbot geschützt.
Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa, Virginie Lefour/BELGA/dpa (Bildmontage)