Ingenieur stach mit Küchenmesser auf seine Ex ein: Prozess hat begonnen

Berlin - Weil er seine Ex-Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und mit einem Messer attackiert haben soll, steht ein Bauingenieur vor dem Berliner Landgericht.

Das Berliner Landgericht hat den zweiten Prozesstag für den 7. Februar angesetzt.
Das Berliner Landgericht hat den zweiten Prozesstag für den 7. Februar angesetzt.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Anklage gegen den 35-Jährigen lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.

Nach einem "monatelang detailreich ausgefeilten Plan" habe er die gleichaltrige Frau töten und die Leiche beseitigen wollen, heißt es in der zu Prozessbeginn am Dienstag verlesenen Anklage.

Die Verteidiger kündigten an, dass sich ihr Mandant zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern wird.

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Der Deutsche soll die Tötung seiner geschiedenen Ehefrau in einem Familienstreit geplant haben. Möglicherweise sei es um die gemeinsame Tochter gegangen, hieß es am Rande.

Am 31. Juli habe er die 35-Jährige nach einem gemeinsamen Abendessen überredet, mit in seine Wohnung in Berlin-Reinickendorf zu kommen. Er habe ihr vorgegaukelt, er benötige bei Arbeiten im Badezimmer ihre Hilfe.

Unvermittelt habe der Angeklagte mit einem Küchenmesser angegriffen und zunächst versucht, seiner Ex-Frau in ein Auge zu stechen, so die Staatsanwaltschaft. Die Frau, ebenfalls Ingenieurin, habe das zunächst noch als einen schlechten Witz aufgefasst. Weil sie sich massiv gewehrt habe, sei es ihm nicht gelungen. Er habe dann auf sie eingeschlagen und eingestochen.

Das Opfer konnte sich retten

Nach einem rund 90-minütigen Kampf habe sich die Frau ins Wohnzimmer zu ihrem Handy retten und den Notruf wählen können, heißt es in der Anklage. Der Mann habe danach von ihr abgelassen – "weil die von ihm ausführlich geplante unentdeckte Tötung und Beseitigung des Leichnams wegen Verständigung der Polizei in seinen Augen nicht mehr erreichbar war".

Die Frau habe unter anderem eine lebensbedrohliche Stichverletzung am Hals, zahlreiche Schnittwunden an Händen und Armen und eine Vielzahl von Hämatomen erlitten.

Der nicht vorbestrafte Mann, der bei dem Kampf ebenfalls verletzt worden war, befindet sich seit dem Geschehen in Haft. Die Anwälte kündigten an, dass sie voraussichtlich am zweiten Prozesstag am 7. Februar eine Erklärung für ihren Mandanten verlesen werden.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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