Influencer schoss Rakete in fremde Wohnung: Urteil gefallen
Von Marion van der Kraats
Berlin - Im Prozess gegen einen Influencer, der eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hat, ist am Mittwoch ein Urteil gefallen.

Er ist zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 23-Jährigen wegen Sachbeschädigung schuldig. Den angeklagten Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung und versuchten gefährlichen Körperverletzung sah es nicht bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Zugleich forderte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer, den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufzuheben.
Der Angeklagte aus dem Westjordanland war am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der nicht vorbestrafte Influencer wie angeklagt der versuchten schweren Brandstiftung, versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er habe das Feuerwerk in der Silvesternacht gezielt gezündet und in Kauf genommen, dass dieses einschlägt und explodiert.
Influencer habe sein Verhalten bedauert

Anschließend habe er es auf seinem Instagram-Account mit mehr als 310.000 Followern veröffentlicht. Die Aufnahme wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war sie gelöscht.
Der Influencer hatte vor Gericht sein Bedauern ausgedrückt und über seine Verteidiger erklärt, es handele sich um ein Versehen. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Feuerwerk in den Himmel gehe, so Anwalt Axel Czapp.
Ein Versehen hält der Staatsanwalt für widerlegt. "Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt", sagte Dettmer. Der 23-Jährige habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen.
Dass es nicht zu einem Feuer in der Wohnung in Berlin-Neukölln gekommen sei, sei ein Zufall gewesen. Wäre der Wohnungsinhaber nicht anwesend gewesen und hätte schnell reagiert, "hätte die Sache ganz anders ausgehen können", so der Staatsanwalt.
Erstmeldung: 12.16 Uhr, aktualisiert: 13.07 Uhr
Titelfoto: Annette Riedl/dpa