Hertha-Fan zu Tode geprügelt: Urteil gegen Hansa-Anhänger ist rechtskräftig
Berlin/Leipzig - Eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Hertha-Fans ist das Urteil gegen einen Rostocker rechtskräftig.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig (BGH) habe die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe, teilte das Gericht am Montag mit.
Das Landgericht Berlin hatte den damals 25-Jährigen im März wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zudem soll er 10.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen.
Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, den 55-Jährigen im Mai vergangenen Jahres nach dem Fußball-Relegationsspiel zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV im Berliner Olympiastadion mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.
Der Berliner Familienvater war laut Ermittlungen ungebremst zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufgeschlagen.
Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb einen Monat später in einem Krankenhaus.
Titelfoto: Andreas Gora/dpa