Hausarzt stellte falsche Atteste aus: Urteil gegen Brüder des Abou-Chaker-Clans gefallen
Berlin - Zwei Brüder des bekannten arabischstämmigen Abou-Chaker-Clans in Berlin sind in einem Prozess um falsche Arzt-Atteste zu Geldstrafen verurteilt worden.
Gegen einen 45-Jährigen verhängte das Amtsgericht Tiergarten eine Strafe in Höhe von insgesamt 9100 Euro, der 43-jährige Angeklagte soll 16.500 Euro zahlen.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 45-Jährigen der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse schuldig, der jüngere Bruder habe diese gebraucht. "Es wurde versucht, der Justiz etwas weiszumachen", sagte die Vorsitzende Richterin.
Der 45-Jährige habe vor rund zwei Jahren die Praxisräume des Hausarztes der Familie aufgesucht und diesen in zwei Fällen aufgefordert, für den jüngeren Bruder eine Krankschreibung auszustellen, hieß es im Urteil.
Er habe den Mediziner dazu angestiftet, ein Attest ohne Untersuchung des Betroffenen zu schreiben. Der jüngere Bruder habe es im Herbst 2022 in einem Gerichtsverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes genutzt, um nicht zum Prozess erscheinen zu müssen.
In dem damaligen Verfahren war gegen den jüngeren Angeklagten aus dem Clan-Milieu zunächst ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ergangen – er war mit einem nicht versicherten Auto erwischt worden und sollte eine Geldstrafe von 7700 Euro (70 Tagessätze zu je 110 Euro) zahlen.
Ausgangspunkt war ein Strafbefehl über 7700 Euro
Weil er Einspruch einlegte, kam es zu einem Prozess, doch der Angeklagte fehlte. Er habe seinen Verteidiger veranlasst, die Fotografie eines gefälschten Arzt-Attestes zu präsentieren, so die Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht in der ersten Instanz akzeptierte das Attest nicht und verwarf den Einspruch. Auch in der späteren Berufungsverhandlung im April 2023 habe der 43-Jährige seinen Verteidiger dazu gebracht, ein falsches Attest an die zuständige Strafkammer des Landgerichts weiterzuleiten. Erneut wurde es nicht akzeptiert.
Mit den verhängten Geldstrafen in Höhe von 130 Tagessätzen zu je 70 Euro sowie 150 Tagessätzen zu je 110 Euro gegen den 43-Jährigen blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen von acht beziehungsweise zehn Monaten gegen die vorbestraften Männer gefordert.
Eine "rechtsfeindliche Gesinnung" zeige sich bei den Angeklagten, so der Staatsanwalt. Allerdings hieß es im Urteil, das Gericht sehe keinen Aspekt, diesen Schluss zu ziehen.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Jens Büttner/dpa