Hartz IV erschlichen: Mitglied des Berliner Remmo-Clans verurteilt

Berlin - Ein 39-Jähriger aus einer bekannten Berliner Clanfamilie ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Mann aus einer arabischstämmigen Großfamilie soll zwischen 2013 und September 2015 Sozialhilfeleistungen erhalten haben. Im Prozess ging es um Zahlungen ab Oktober 2014.
Der Mann aus einer arabischstämmigen Großfamilie soll zwischen 2013 und September 2015 Sozialhilfeleistungen erhalten haben. Im Prozess ging es um Zahlungen ab Oktober 2014.  © Taylan Gökalp/dpa

Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass K. Remmo gegenüber dem Jobcenter im September 2014 pflichtwidrig keine Angaben zu Vermögen und Erbschaft gemacht und so zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 12.500 Euro erhalten habe. Zuvor seien Immobilien erworben worden durch einen Treuhänder, den der Angeklagte eingesetzt habe.

Der Mann aus einer arabischstämmigen Großfamilie soll zwischen 2013 und September 2015 Sozialhilfeleistungen erhalten haben.

Im Prozess ging es um Zahlungen ab Oktober 2014. Weitere mutmaßliche Betrugstaten könnten wegen Verjährung strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, eine Einziehung aber sei möglich, hieß es in der Verhandlung. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin und ordnete eine Einziehung von rund 24 300 Euro an.

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Zwei Immobilien soll der 39-Jährige im Dezember 2013 und Juli 2014 in Berlin-Neukölln über einen Strohmann erworben haben. Er habe zu dem Zeitpunkt über mindestens rund 370.000 Euro verfügt, heißt es in der Anklage.

Die Vorsitzende Richterin sagte, sie gehe davon aus, dass es eine Erbschaft im Libanon gegeben habe, der Angeklagte sei Miterbe gewesen -"von wem auch immer". Spätestens 2013 habe er Geld zum Erwerb von Immobilien erhalten.

K. Remmos Verteidiger plädierte auf Freispruch

Der 39-Jährige ist nach seinen Angaben inzwischen Geschäftsführer einer eigenen GmbH im Bereich Vermietung und Verpachtung. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Es handele sich um eine Erbengemeinschaft. Seinem Mandanten sei damals zweckgebunden Geld zur Verfügung gestellt worden, um für die Erbengemeinschaft Immobilien zu erwerben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Taylan Gökalp/dpa

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