Giffey-Angreifer soll dauerhaft in Psychoklinik weggesperrt werden

Berlin - Nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (46, SPD) hat das Landgericht eine dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (46, SPD) saß im Landgericht Berlin vor dem Prozesssaal.
Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (46, SPD) saß im Landgericht Berlin vor dem Prozesssaal.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Verteidiger des inzwischen 75-Jährigen hatte dagegen gefordert, von einer Schuldfähigkeit seines Mandanten auszugehen und das Verfahren auszusetzen.

Für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus müsse es sich um erhebliche rechtswidrige Taten handeln, argumentierte der Anwalt. Die lägen in diesem Fall nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 75-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er leide unter einer wahnhaften Störung. Es bestehe die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten begehe.

Angreifer muss für "Denkzettel" mit Freiheit zahlen

Der 75-Jährige verdeckte sein Gesicht, als er sich vor Gericht verantworten musste.
Der 75-Jährige verdeckte sein Gesicht, als er sich vor Gericht verantworten musste.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Der 75-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow mit einem Beutel geschlagen zu haben.

Er habe der SPD-Politikerin einen "Denkzettel" verpassen wollen, erklärte der Deutsche. Sie habe 20 Jahre lang nicht auf Schreiben von ihm reagiert. In dem Beutel hätten sich lediglich Zeitungen befunden.

Der 75-Jährige, der sich vor Gericht als "Widerständler" bezeichnete, war kurze Zeit nach dem Angriff auf Giffey gefasst worden und ist seitdem vorläufig in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht.

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Er ist den Ermittlungsbehörden durch zahlreiche Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigung bekannt, die wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurden.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa (Bildmontage)

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