Gerichtsprozess verloren: Adler Group muss Kaufvertrag erfüllen
Berlin - Die Adler Group, die es wegen des Wohnungsschwindels und dem Hochhausumbau bereits in die Schlagzeilen schaffte, unterlag im Berliner Gerichtssaal am Mittwochmorgen dem Kläger André Gaufer, der die Änderungspläne des Unternehmens nicht akzeptieren wollte.
Das Immobilienunternehmen hat seine Antwort im Streit mit dem Käufer direkt Mittwoch vom Richter in Berlin erhalten:
Nachträgliche Änderungen des 2018 geschlossenen Kauf-Vorvertrags von André Gaufer seien nicht rechtens und dürfen auch nicht aufgezwungen werden.
"Da der Vertrag wirksam entstanden ist und vor allem in diesem Fall nicht durch Rücktritt der Beklagten erloschen ist, ist dieser Vertrag grundsätzlich so zu erfüllen", sagte die Gerichtssprecherin.
Der Vertrag ist anders als es die Adler Group sich das dachte, immer noch gültig und muss, so wie er ist, eingehalten werden. Der Konzern kann daher nicht einfach zurücktreten.
Auch wenn dieser mit dem damaligen Projektentwickler des Steglitzer Kreisels, der CG Gruppe, geschlossen wurde und sich der Käufer weigert einen Änderungsvertrag zu unterschreiben.
Das wollte die Adler Group ändern
Hintergrund des Prozesses: Der Eigentümer des Steglitzer Kreisels wurde zweimal gewechselt. Zunächst wollte die Consus Real Estate ihr Projekt verwirklichen und anschließend die Adler Group.
Der Knackpunkt liegt hier in den Vorstellungen der beiden Unternehmen. Die Bau- und Nutzungspläne für das geplante Gebäude sollten sich ändern.
Der Kläger hatte lauft Vertrag eine Wohnung erworbenen, die 60 Quadratmeter umfassen und im 19. Stock liegen sollte. Zusätzlich sollte ein eigener Tiefgaragenstellplatz im Preis mit inbegriffen sein. Der Wohnungskauf beim Steglitzer Kreisel schloss auch einen genau definierten Anteil am Gesamtprojekt ein.
Die Adler Group wollte aus der Tiefgarage allerdings Büroflächen machen. Damit bestand für Gaufer auch die Gefahr am Ende höhere Betriebskosten zu haben. Denn mit der baulichen Umplanung ändern sich auch die Projektanteile.
Das Unternehmen muss die Verfahrenskosten komplett stemmen, kann aber gegen das Urteil immer noch in Revision gehen. Ob das der Fall sein wird, ist nicht bekannt.
Titelfoto: Sonja Wurtscheid/dpa, Paul Zinken/dpa (Bilmontage)