Gericht hat entschieden: Frau mit Handtattoos wird Kriminalpolizistin

Berlin - Die Kriminalpolizei lehnte die Bewerbung einer Frau mit Handtattoos ab. Daraufhin legte sie Einspruch ein und gewann!

Laut dem Verwaltungsgericht Berlin müssen die Tattoos "inhaltlich unbedenklich" sein. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Wie das Verwaltungsgericht Berlin bekannt gab, darf eine Frau mit sichtbaren Tätowierungen auf beiden Handrücken Kriminalpolizistin werden.

Dennoch gibt es eine Bedingung: Die Tattoos müssen "inhaltlich unbedenklich" sein. Die Körperverzierung der Berlinerin zeigen Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder.

Für das Gericht seien Tätowierungen nur dann ein Hindernis im Bewerbungsprozess, wenn sie über das übliche Maß hinausgingen und wegen ihrer Art die amtliche Funktion der Polizistin in den Hintergrund drängen würden.

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Viele Menschen würden heutzutage Tattoos mit Blumen bzw. Pflanzen und persönlichen Daten tragen, so das Gericht.

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Was in jedem Fall bei der Polizei verboten ist: Tätowierungen mit extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Bildern.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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