Frau soll zum Tod von Juden und Israelis aufgerufen haben: Gericht fällt Urteil
Berlin - Eine 27-jährige Berlinerin ist nach Gewaltaufrufen sowie Hass und Hetze in sozialen Medien im Kontext mit dem Nahostkonflikt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach die Frau am Donnerstag unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Billigung von Straftaten, der Volksverhetzung und des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen schuldig.
Es verhängte eine Geldauflage von 600 Euro. Die 27-Jährige habe "geistige Brandstiftung begangen", so das Gericht.
Die Angeklagte hatte zugegeben, in den vier ihr zur Last gelegten Fällen Posts über soziale Medien weitergeleitet zu haben. Im Oktober 2023 hatte sie laut Anklage einen Beitrag und die Aufforderung geteilt, Neukölln zu Gaza umzuwandeln, alles anzuzünden und zu plündern und sich mit Steinen und Schlagstöcken auszustatten, um Polizeikräfte anzugreifen.
Tatsächlich sei es in der Folgenacht auch zu schweren Ausschreitungen gekommen. Bereits im August 2022 soll sie in den sozialen Medien dazu aufgerufen haben, Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise israelische Staatsangehörige zu töten.
Zur Abschreckung: Staatsanwalt fordert Haftstrafe ohne Bewährung
Die Frau hatte erklärt, sie sei nicht Urheberin der Posts. Die Bilder habe sie "in der Schnelllebigkeit weitergeleitet".
Sie habe nicht gewollt, dass Berliner Polizisten angegriffen würden. "Ich verurteile selbstverständlich die Hamas und deren Taten", sagte sie. Was sie getan habe, bereue sie sehr.
Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung plädiert. Sie sei eine Anstifterin, habe "Öl ins Feuer gegossen in einer aufgeheizten Stimmung".
Einen Tag nach den Ausschreitungen am 18. Oktober in Neukölln, an denen sich etwa 150 Personen beteiligt hatten, soll sie das Geschehen auf ihrem Profil "gefeiert" haben.
Die Strafe sei nicht zur Bewährung auszusetzen - "aus generalpräventiven Gründen", verlangte der Ankläger. Der Verteidiger hatte auf eine Geldstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa, Jens Kalaene/dpa (Bildmontage)