Feuerlöscher auf Rettungswagen geworfen: Silvester-Randalierer (15) angeklagt

Berlin - Nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Tatverdächtigen angeklagt. Der 15-Jährige soll einen Feuerlöscher auf einen Rettungswagen im Einsatz geworfen haben.

Berlin war besonders stark von den Angriffen zu Silvester betroffen. (Archivbild)
Berlin war besonders stark von den Angriffen zu Silvester betroffen. (Archivbild)  © Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

Der Jugendliche muss sich laut Anklage wegen insgesamt vier Taten vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

So soll er gegen kurz nach Mitternacht mehrere Mülltonnen auf die Silbersteinstraße in Neukölln gerollt und dann umgeworfen haben. Dadurch sei es beinahe zu einem Unfall gekommen (Tatverdacht: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).

Nur eine Dreiviertelstunde später soll der Angeschuldigte mit einem Feuerlöscher gezielt vier Scheiben der Bushaltestelle Bambachstraße eingeschlagen haben (entspricht dem Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung). Der Sachschaden wird auf 2282 Euro beziffert.

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Kurz darauf wurde der Feuerlöscher dann zum potenziell tödlichen Geschoss: Der 15-Jährige soll diesen auf die Frontscheibe eines Krankenwagens geworfen haben, der sich mit einem Patienten im Notfall-Einsatz befand. Die Scheibe zersplitterte so stark, dass der Rettungswagen nicht mehr weiterfahren konnte. Sachschaden: 27.650 Euro.

Um den Notfall-Patienten sicher ins Krankenhaus zu bringen, musste ein weiterer Rettungswagen der Berliner Feuerwehr gerufen werden. Auch den zweiten Wagen soll der Tatverdächtige angegriffen haben, sodass ein zusätzlicher Schaden von 4682 Euro entstanden sein soll.

Nach Silvester-Krawallen: 142 Ermittlungsverfahren in Berlin

Vor dem Amtsgericht-Tiergarten muss sich nun ein 15-jähriger Silvester-Randalierer verantworten.
Vor dem Amtsgericht-Tiergarten muss sich nun ein 15-jähriger Silvester-Randalierer verantworten.  © Taylan Gökalp/dpa

Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Hier lautet die Anklage jeweils Angriff auf Rettungskräfte in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung.

Da der Beschuldigte noch nicht volljährig ist, wird die Hauptverhandlung nicht öffentlich sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach den Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute in der Silvester-Nacht hat die Staatsanwaltschaft bislang in 26 Fällen Anklage erhoben. In fünf Fällen seien die Täter zu Geldstrafen verurteilt worden, hieß es.

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Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft 142 Ermittlungsverfahren gegen 86 Beschuldigte vor.

Titelfoto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

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