Ex-Geliebte brutal mit Machete hingerichtet! So lange muss Täter in den Knast

Berlin - Im Oktober vergangenen Jahres wurde eine 55-Jährige in Berlin-Köpenick auf offener Straße brutal ermordet. Nun muss ihr Ex-Partner für lange Zeit ins Gefängnis.

Nach dem Mord an seiner Ex-Geliebten wurde Kai G. (55) verurteilt. (Symbolbild)
Nach dem Mord an seiner Ex-Geliebten wurde Kai G. (55) verurteilt. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Vor dem Landgericht wurde der 52-jährige Kai G. am Mittwoch des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Kraftfahrer am Morgen des 23. Oktober 2023 mit einer großen Machete vor dem Haus von Jeanette S., seiner früheren Geliebten, gewartet hatte.

Als die Frau gegen sieben Uhr an der Mahlsdorfer Straße in Köpenick vor die Tür trat, um zu ihrer Arbeit zu fahren, rammte Kai G. ihr die 30-Zentimeter-Klinge in den Rücken. S. ging zu Boden, der Angreifer stach ihr mehrfach in den Brust- und Bauchbereich, bevor er ihr die Kehle durch- und die Pulsadern aufschnitt.

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"Ich habe so etwas in all den Jahren noch nicht gesehen", hatte ein LKA-Beamter im Prozess am Kriminalgericht Moabit über die brutale Tat gesagt. Das Motiv des aus Kiel stammenden Angeklagten sei Rache gewesen, erklärte das Gericht.

Jeanette S. hatte die Beziehung zu dem verheirateten Kai G. kurz vor der Tat beendet, da dieser seine Ehe verschwiegen hatte. Der 55-Jährige sei "darüber sauer, wütend und voller Hass gewesen", hieß es.

Die Strafkammer sah darin die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke erfüllt.

Der Angeklagte musste sich vor dem Kriminalgericht Moabit verantworten.
Der Angeklagte musste sich vor dem Kriminalgericht Moabit verantworten.  © TAG24

Prozess in Berlin: Erschreckend viele Femizide

"Und wieder ein Femizid", sagte der Vorsitzende zu Beginn der Urteilsverkündung. Es sei erschreckend, dass immer wieder Frauen durch Männer getötet würden. Kai G. habe aus Selbstsüchtigkeit den eigenen Hass über das Leben seiner Ex-Geliebten gestellt. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah keine Hinweise für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision eingelegt werden.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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