Ex auf offener Straße in Rücken geschossen: 72-Jähriger schweigt vor Gericht

Berlin - Ein 72 Jahre alter Mann steht rund acht Monate nach einem Schuss auf seine ehemalige Partnerin vor dem Berliner Landgericht.

Ein 72 Jahre alter Mann muss sich ab Montag vor dem Berliner Landgericht wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin (45) verantworten. (Archivfoto)
Ein 72 Jahre alter Mann muss sich ab Montag vor dem Berliner Landgericht wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin (45) verantworten. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Der Senior soll auf einem Gehweg einen Revolver gezogen und auf die 46-jährige Frau geschossen haben. Sie sei durch einen Schuss in den Rücken schwer verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem versuchten Mord vor. Nach Verlesung der Anklage schwieg der 72-Jährige am Montag zunächst zu den Vorwürfen.

Die Frau, die mit dem Angeklagten drei Kinder hat, wartete am 5. Dezember vergangenen Jahres mit einer Bekannten an einer Ampel vor dem Kulturhaus Urania in Berlin-Schöneberg, als sie durch eine Kugel aus nächster Nähe getroffen wurde.

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"Ihr gelang die Flucht auf die Mittelinsel der Straße, noch bevor der Angeklagte in der Lage war, weitere Schüsse auf sie abzugeben", heißt es in der Anklage. Zudem habe er wegen der vielen Menschen vor Ort seine Ergreifung befürchtet. Für die Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte heimtückisch.

72-Jähriger schon einmal vor Gericht, weil er auf seine Ex-Partnerin geschossen haben soll

Der Senior musste schon einmal wegen einer Attacke auf die 46-Jährige vor den Richter treten. (Archivfoto)
Der Senior musste schon einmal wegen einer Attacke auf die 46-Jährige vor den Richter treten. (Archivfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Der in Jordanien geborene deutsche Angeklagte und die Frau sollen sich Ende 2018 getrennt haben. 2021 kam es vor dem Landgericht Berlin bereits zu einem Prozess gegen den Mann. Hintergrund war ein Schuss aus einer umgebauten Schreckschusswaffe, durch den er seine Ex-Partnerin an der Schulter verletzt haben soll.

Vor Gericht hatte der Senior erklärt, in einem Gerangel habe sich ein Schuss gelöst, durch den die Frau allerdings nicht getroffen worden sei. Wie es zu der Verletzung kam, könne er sich nicht erklären. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Für die 46-Jährige, die nun Nebenklägerin ist, beantragte ihre Anwältin eine audiovisuelle Vernehmung im Prozess. Bei einem Aufeinandertreffen mit dem Angeklagten sei eine Retraumatisierung zu befürchten, begründete die Rechtsanwältin. "Sie hat große Angst vor dem Angeklagten."

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Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Wegen gesundheitlicher Probleme des 72-Jährigen wurde der erste Verhandlungstag nach Verlesung der Anklage beendet. Der Prozess gegen den seit acht Monaten inhaftierten Mann wird am 9. August fortgesetzt.

Erstmeldung vom 7. August, 6 Uhr. Aktualisiert um 15.19 Uhr.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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