Von Anne Baum
Berlin - Nach einem sexuellen Übergriff auf eine junge Frau ist ein damaliger Bolt-Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der 30-Jährige habe das Vertrauen der damals 22 Jahre alten Kundin missbraucht, sie während der Fahrt über die Berliner Stadtautobahn immer wieder sexuell angefasst und hartnäckig ihr Nein ignoriert, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Er habe sich eines schweren sexuellen Übergriffs schuldig gemacht.
Die Frau hatte in der Nacht zum 20. August 2022 über eine App einen Wagen gebucht, um sicher nach Hause zu kommen, wie sie bei der Polizei zu Protokoll gab. Der Fahrer habe sie aufgefordert, sich auf den Beifahrersitz zu setzen.
Sie habe sich nichts dabei gedacht. Als sie die Stadtautobahn erreicht hätten, sei der Fahrer übergriffig geworden. "Seine Hand ging in meinen Intimbereich", schilderte die Frau. Mehrmals habe sie seine Hand weggeschlagen.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und über seine Verteidigerin erklärt, es liege ihm fern, andere Menschen zu belästigen, sein Umgang sei respektvoll.
Die Ermittler hatten allerdings DNA-Spuren des Angeklagten an der Kleidung der Frau sichergestellt - "Oberteil rechter Ausschnitt innen" und "positive Stelle im Schrittbereich", verlas der Richter. Schließlich nahm der Angeklagte Abstand von seiner ersten Erklärung und gestand. Er schäme sich und bedauere sein Verhalten, sagte die Verteidigerin.
Frau konnte sich aus dem Auto befreien
Die junge Frau war kurz nach dem Geschehen zur Polizei gegangen. Vor Fahrtantritt sei sie stutzig geworden, weil das Kennzeichen des Autos nicht mit dem aus der App übereingestimmt habe, gab sie zu Protokoll. Der Fahrer habe allerdings ihren Namen gewusst und erklärt, das andere Fahrzeug befinde sich in der Reparatur. Als der Wagen schließlich am angegebenen Ziel im Stadtteil Britz gehalten habe, habe sie den Mann wegschubsen und aussteigen können.
Das Geständnis des Angeklagten wertete das Gericht strafmildernd. Er habe der Frau dadurch eine Aussage im Prozess erspart. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag.