"Compact TV"-Moderatorin darf keine Lehrerin sein: Beamtenstatus darum passé
Berlin - Weil sie verschwiegen hat, als Moderatorin für "Compact TV" gearbeitet zu haben, darf eine Frau keine Lehrerin werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am heutigen Donnerstag endgültig beschlossen.
Die Lehramtsreferendarin hatte bei ihrer Ernennung zwar angegeben, zuvor als Moderatorin gearbeitet zu haben.
Jedoch täuschte sie ihren Arbeitgeber, das Land Brandenburg arglistig, indem sie bedeutsame Umstände, nach denen sie gefragt wurde, nicht mitgeteilt hat.
Die Beamtin, die zuvor bei einem rechtsextremen Medium gearbeitet hat, schritt zunächst vor das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).
Das hatte am 6. Juni beschlossen, dass die Arbeit als "Compact"-Moderatorin an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Zweifel aufkommen lasse. Daher sei die Rücknahme einer Ernennung rechtmäßig.
Dagegen ging die Ex-Lehramtsreferendarin mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht. Doch auch hier scheiterte sie.
Beamtenstatus passé!
Das höchste Gericht bestätigte, dass die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung der "Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn diene".
Auch wenn ansonsten einer Beamtenernennung nichts weiter im Wege stünde, ist der Frau eine verwehrt, ihre Interessen in diesem Fall miteinzubeziehen. Schließlich hat sie ihren Dienstherrn um sein Vertrauen gebracht.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa, Kay Nietfeld/dpa (Bildmontage)